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   OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98   

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https://dejure.org/1999,4502
OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98 (https://dejure.org/1999,4502)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.06.1999 - 16 UF 253/98 (https://dejure.org/1999,4502)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 16 UF 253/98 (https://dejure.org/1999,4502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs; Fehlverhalten mit schwerwiegenden Folgen ; Brandstiftung ; Schwere Körperverletzung ; Verminderte Schuldfähigkeit; Spontanverhalten

  • Judicialis

    BGB § 1587 c Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587c Nr. 1
    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen Fehlverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 372
  • FamRZ 2000, 893 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 76/89

    Anwendung der Härteklausel bei Tötungsversuch in nicht auszuschließender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98
    Als "Fehlverhalten" in diesem Sinne sind auch Verbrechen und schwere vorsätzliche Vergehen gegen den zum Versorgungsausgleich Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen anerkannt (Dörr im MünchKommentar zum BGB, 3. Aufl., 1993, § 1587 c Rn. 35), so z. B. der Fall, daß der Ausgleichsberechtigte das gemeinsame Kind tötet oder dies versucht (BGH NJW 1990, 2745; Rehme in Staudinger, BGB Kommentar, 1997, § 1587 c Rn. 28).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 09. Mai 1990 (NJW 1990, 2745) ausdrücklich offengelassen, ob schon eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit der Anwendung von § 1587 c Nr. 1 BGB entgegensteht.

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1994 - 2 UF 267/92

    Anwendbarkeit des § 1587c Nr. 1 BGB infolge ehelichen Fehlverhaltens -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98
    Vor diesem Hintergrund muß ihm die ungekürzte Durchführung des Versorgungsausgleichs unerträglich erscheinen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, 2. Senat, FamRZ 1994, 1474).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98
    Der Senat konnte ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da der Sachverhalt aufgeklärt ist, den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt worden war und eine Vereinbarung nicht im Raume stand (BGH, FamRZ 1983, 267).
  • OLG Celle, 27.01.2003 - 10 UF 174/02

    Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs; Berücksichtigung von

    Insofern kommen auch schwer wiegende Straftaten des berechtigten Ehegatten gegen ein gemeinschaftliches Kind als Kürzungsgrund in Betracht (vgl. BGH FamRZ 1990, 985, 986; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 893).
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